Die Ombudsstelle des Verbandes österreichischer Banken und Bankiers ist eine neutrale Vermittlerin. Sie bietet Privatkunden eines Mitgliedsinstituts bei Unklarheiten im Zusammenhang mit ihren Bankgeschäften kostenlos Hilfe an und unterstützt bei der Klärung von Unstimmigkeiten.
Die Beschwerde richtet sich gegen ein Mitgliedsinstitut des Bankenverbandes und Sie sind der Ansicht, dass es sich um einen Fehler der Bank und/oder um Missverständnisse handelt bzw. Sie kommen mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin auf keinen grünen Zweig. Beispiele:
Unsere Ombudsstelle darf weder Rechtsauskünfte erteilen noch gutachterliche Stellungnahmen zu vorgelegten Streitfällen abgeben. Weiters kann überschuldeten Personen nicht geholfen werden. Dies ist Aufgabe der Schuldnerberatungsstellen (www.schuldenberatung.at).
Im Rahmen des Ombudsverfahrens steht eine Klärung bzw. konsensuale Einigung zwischen Kunden und Bank im Vordergrund. Eine bindende Entscheidung, wie sie Schlichtungsstellen fällen, ist nicht vorgesehen. In diesem Zusammenhang dürfen wir auch auf die Möglichkeit der Schlichtung vor der Gemeinsamen Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft hinweisen:
Die Zuständigkeit der Gemeinsamen Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft entnehmen Sie bitte der Webseite der Bankenschlichtung.
Richten Sie Ihre Beschwerde und ein darauf abgestelltes Anliegen bitte schriftlich an:
Ombudsstelle
Verband Österreichischer Banken und Bankiers
Börsegasse 11
1010 Wien
Email: molva@bankenverband.at