Recht
5. EU-Geldwäscherichtlinie
Michael Erneggerzuletzt aktualisiert am 17.06.2019
Mit der Richtlinie hat die EU einerseits auf die terroristische Bedrohung und den zugrundeliegenden Geldströmen reagiert sowie andererseits die Bemühungen um verbesserte Transparenz im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Eigentümern verstärkt. Neu aufgenommen wurden Bestimmungen zu virtuellen Währungen.
Zeitleiste
Kundmachung 5. EU-Geldwäscherichtlinie 2015/849
Mitteilung der Kommission: Strengthening the Union framework for prudential and anti-money laundering supervision for financial institutions COM (2018) 645 final
Begutachtungsentwurf des BMF zur Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie
Parlamentarische Behandlung Novellierung FM-GwG und WiEReG
Ende Umsetzungsfrist 5. EU-Geldwäscherichtlinie
Umsetzungsstatus
Nächste Schritte
10.01.2020
Ende Umsetzungsfrist 5. EU-Geldwäscherichtlinie
5. EU-GeldwäscherichtlinieBankrecht / 20. Juni 2018
Novellierung WiEReG; 5. EU-GeldwäscherichtlinieBankrecht / 14. Februar 2019
EU-Liste Geldwäsche HochrisikoländerBankrecht / 15. April 2019
Begutachtungsentwurf Umsetzung 5. EU-Geldwäscherichtlinie