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  Overview

zuletzt aktualisiert am 03.09.2020


Die Aktionärsrechte-Richtlinie (Shareholder Rights Directive – SHRD) zielt darauf ab, börsennotierten Gesellschaften die direkte Kommunikation mit ihren Aktionären zu erleichtern und die Übermittlung von Informationen vom Emittenten über Intermediäre zum Aktionär und retour zu verbessern.


Zeitleiste

20.05.2017

Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt

04.09.2018

Veröffentlichung der Durchführungsverordnung zur Festlegung der Mindestanforderungen in Bezug auf die Identifizierung der Aktionäre, die Informationsübermittlung und die Erleichterung der Ausübung der Aktionärsrechte

Februar 2019

Umsetzungsentwurf BMF zu den ersten 2 oben angeführten Themenblöcken

April 2019

Umsetzungsentwurf BMJ zu den Themenblöcken 3 + 4

15.05.2019

BMF-Teil wird im Nationalrat eingebracht und dem Finanzausschuss zugewiesen

12.06.2019

BMJ-Teil als selbständiger Antrag im Parlament eingebracht und dem Justizausschuss zugewiesen

25.06.2019

Sitzung Finanzausschuss

26.06.2019

Sitzung Justizausschuss

Juli 2019

Beschluss im Parlament

Juli 2019

Veröffentlichung Amtsblatt

31.08.2020

ESMA veröffentlicht Übersicht über nationale Schwellen zur Aktionärsidentifizierung