zuletzt aktualisiert am 10.10.2024


Geldwäscheprävention: Gesetzesvorhaben der EU-Kommission mit 3 Verordnungen und einer Richtlinie zur Neugestaltung der Geldwäschebekämpfung


Zeitleiste

2 bzw. 3 Jahre ab Kundmachung

RTS sollen innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung vorgelegt und die Guidelines innerhalb von 2 oder 3 Jahren angenommen werden

Juli 2027

AML-Verordnung soll 3 Jahre nach Kundmachung in Kraft treten

31.05.2024

Kundmachung EU-Geldwäschepaket im Amtsblatt 

2. Halbjahr 2021

Erste Befassung von Rat und EU-Parlament mit AML-Gesetzespaket

Juli 2021

Gesetzespaket zur Neugestaltung der Geldwäscheprävention

Mai 2020

Aktionsplan der EU-Kommission für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung