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Information ist nicht alles – aber sie verschafft einen Vorsprung. Vor allem dann, wenn sie aktuell, am Punkt und fachlich fundiert ist. Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden: online, telefonisch und persönlich.
Information ist nicht alles – aber sie verschafft einen Vorsprung. Vor allem dann, wenn sie aktuell, am Punkt und fachlich fundiert ist. Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden: online, telefonisch und persönlich.
„focus“ bietet einen Gesamtüberblick zu laufenden Begutachtungsverfahren regulatorischer Vorhaben und weiteren aktuelle Themen.
Der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren stellt für Institute eine große Herausforderung dar. Mit diesem focus möchten wir Ihnen einen Überblick über diverse nützliche Publikationen (wie etwa Leitlinien, Berichte, Methoden,...) und Tools rund um das Thema ESG-Risiken und -Faktoren geben.
Der EU Aktionsplan zu Sustainable Finance sieht unter anderem die Schaffung einer einheitlichen Begrifflichkeit „Taxonomie“ vor.
Im Zusammenhang mit dem Aktionsplan der EU-Kommission zu Sustainable Finance (auch Action plan on Financing Sustainable Growth) schlug die EU-Kommission auch Änderungen in den delegierten Rechtsakten zur MiFID II und IDD vor
Die vorgeschlagene Verordnung (Regulation on disclosures relating to sustainable investments and sustainability risks and amending Directive (EU) 2016/2341) soll für Kohärenz und Klarheit darüber sorgen, wie Finanzmarktteilnehmer (wie etwa Kreditinstitute, Vermögensverwalter, Versicherungen, Pensionsfonds) ESG-Faktoren in ihrem Investitionsentscheidungsprozess berücksichtigen.
Geldwäscheprävention: Gesetzesvorhaben der EU-Kommission mit 3 Verordnungen und einer Richtlinie zur Neugestaltung der Geldwäschebekämpfung
Die Aktionärsrechte-Richtlinie (Shareholder Rights Directive – SHRD) zielt darauf ab, börsennotierten Gesellschaften die direkte Kommunikation mit ihren Aktionären zu erleichtern und die Übermittlung von Informationen vom Emittenten über Intermediäre zum Aktionär und retour zu verbessern.
Rechtliche und technische Unterlagen und Spezifikationen für die Meldungen gemäß KontRegG und KapMeldeG
Die neue Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) ersetzt und ergänzt die ursprüngliche Zahlungsdienstrichtlinie aus dem Jahre 2007 die EU-weit den Rechtsrahmen für Zahlungsdienstleistungen festlegt.
Mit dem VZKG wird die EU-Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (EU-Zahlungskontorichtlinie) umgesetzt werden.
Mit der Richtlinie hat die EU einerseits auf die terroristische Bedrohung und den zugrundeliegenden Geldströmen reagiert sowie andererseits die Bemühungen um verbesserte Transparenz im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Eigentümern verstärkt. Neu aufgenommen wurden Bestimmungen zu virtuellen Währungen.
Mit der 4. EU-Geldwäscherichtlinie werden die Empfehlungen der FATF zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU umgesetzt
Corona im focus: Hier finden Sie laufend aktualisiert einen Gesamtüberblick über bankrelevante regulatorische Maßnahmen nationaler und europäischer Aufsichtsbehörden, Zentralbanken und Regulatoren sowie Links zu wesentlichen Informationsplattformen im Zusammenhang mit der Coronakrise.
„factum“ ist eine vierteljährliche Publikation zu aktuellen Entwicklungen auf dem Bankensektor.
„forum“ ist die Veranstaltungsreihe des Bankenverbandes zum persönlichen Informations- und Erfahrungsaustausch.
Eine der zentralen Fragestellungen des AI Acts ist die Einordnung eines Systems künstlicher Intelligenz als Hochrisiko-System. Die gesetzlichen Vorgaben sind bereits bei der Entwicklung eines KI-Systems zu berücksichtigen.
27. März 2025CO2-neutral? Nachhaltig? Positiver Impact?
6. Dezember 2024Fit für die erste AI Act-Umsetzungsfrist im Februar 2025? Erfahren Sie, wie Sie im Unternehmen KI-Compliance koordinieren und ein verantwortungsvolles KI-Ökosystem aufbauen können.
15. Oktober 2024Der Fokus liegt auf Praxisfragen zur Instant Payments-Verordnung, beantwortet anhand der Instant Payments-Verordnung und den von der Kommission veröffentlichen Q&As.
10. Dezember 2024Verordnung Financial Data Access (FIDAR). Welche Vorbereitungen können getroffen werden - Inhalte und Ausblick.
5. Dezember 2024„Was gibt es Neues zur automatisierten Bonitätsprüfung?“
Wir freuen uns sehr, Sie zu dem forum „Datenschutz aktuell“ mit RA Mag. Nino Tlapak, Partner bei Dorda Rechtsanwälte GmbH, zum Thema „Was gibt es Neues zur automatisierten Bonitätsprüfung“ einladen zu können.
Bonitätsscores von Wirtschaftsauskunfteien werden in der Praxis aus unterschiedlichen Gründen regelmäßig eingesetzt: Zur Erfüllung von aufsichts- und konsumentenschutzrechtlichen Sorgfaltspflichten (zB § 7 VKrG), zur Verhinderung von Kreditbetrug (ErwGr 47 DSGVO) und/oder aufgrund berechtigter wirtschaftlicher Interessen, zB weil Unternehmen dem Kunden gegenüber in Vorleistung gehen und damit dessen Insolvenzrisiko übernehmen.
Der Schwerpunkt des forums liegt auf folgenden Themen:
Anmeldungen können Sie direkt auf unserer Website bis zum 8. Mai 2025 vornehmen. Das forum findet hybrid statt.
Bitte teilen Sie uns in der Einladung mit, ob Sie vor Ort oder online teilnehmen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Dr. Valeska Grond-Szucsich LL.M.
9. Mai 2025
10:00–11:30 Uhr
Verband österreichischer Banken & Bankiers
Börsegasse 11 - 1010 Wien
Großer Sitzungssaal
2. Stock - Zi. 257
Mit dem Inkrafttreten der CRR3/CRD6 gewinnen ESG-Risiken weiter an Bedeutung. Die FMA hat ihren Leitfaden aktualisiert und die EBA arbeitet ihre Mandate für Leitlinien zum Management von ESG-Risiken und zur ESG-Szenarioanalyse ab.
Neben den spürbaren Auswirkungen des Klimawandels und den drohenden Folgen eines weiteren Verlusts der Biodiversität hat auch die Aufnahme von ESG-Risiken und -Faktoren in den Text der CRR3/CRD6 - sei es beim Risikomanagement oder der Immobilienbewertung - dazu geführt, dass diese noch stärker in den Fokus der Aufsichtsbehörden rücken.
Welche Änderungen es bei dem FMA-Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gab und welche Maßnahmen sich aus den EBA-Leitlinien rund um ESG-Risiken ergeben, erfahren Sie bei unserem forum.
Agenda:
10 – 12 Uhr
Vorstellung des aktualisierten FMA-Leitfadens zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Vortragende:
Tina LEHNER, FMA, Senior Referentin Abt. Aufsicht über signifikante Institute
Johanna LÜTTERFELDS, FMA, Senior Referentin Abt. Internationale Angelegenheiten und Legistik
13 – 15 Uhr
EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken und zur ESG-Szenarioanalyse: Welche Anforderungen formuliert die EBA und welche Umsetzungsschritte ergeben sich daraus?
Vortragender:
Thomas GABER, KPMG, Head of Sustainable Finance
Zwischen den Vorträgen haben Sie die Möglichkeit sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen und zu stärken.
Die Veranstaltung richtet sich sowohl an Personen, die im Risikomanagement tätig sind, als auch an Personen aus anderen Fachbereichen, die mit ESG-Themen befasst sind.
Gerne können Sie uns bis zum 6. Mai 2025 auch konkrete inhaltliche Fragen übermitteln (nemeskal@bankenverband.at), auf die die Vortragenden dann bei der Veranstaltung näher eingehen können.
Für Fragen zu der Veranstaltung stehe ich Ihnen gerne unter nemeskal@bankenverband.at oder 01/5351771-32 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Mag. Simone Nemeskal
13. Mai 2025
10:00–15:00 Uhr
Bankenverband
Börsegasse 11
1010 Wien
(2. Stock - Großer Sitzungssaal)
Wir freuen uns, Sie zu diesen Fragestellungen zum forum „Was ist Hochrisiko-KI“ einladen zu dürfen:
Wann ist ein System Künstlicher Intelligenz eine Hochrisiko-KI? Welche Pflichten gelten gem. AI Act für Betreiber? Welche Pflichten gelten für Anbieter, Händler und Einführer? Gibt es über den AI Act hinausgehende gesetzliche Verpflichtungen? Inwiefern ist das für Banken relevant?
Im Rahmen des forum „Was ist Hochrisiko-KI“ geben Ihnen RA Dr. Klara Geuer und RA Dr. Ermano Geuer von der Kanzlei GEUER Rechtsanwälte einen Überblick zur Einstufung von KI-Systemen und die daraus folgenden rechtlichen Anforderungen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Dr. Valeska Grond-Szucsich LL.M.
27. März 2025
10:00–11:30 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
1010 Wien, Börsegasse 11
2. Stock, Großer Sitzungssaal (Zimmer 257)
Welche Begriffe darf man bei Produkten oder Informationen noch verwenden und wo ist Vorsicht geboten.
Die österreichische Rechtsprechung zu Green Washing ist vielfältig – und streng. Dazu kommen brandneue unionsrechtliche Sonderregeln: Manche sind sektorspezifisch, wie die ESMA-Guidelines zu ESG-Bezeichnungen in Fondsnamen, andere treffen alle (darunter auch Banken), wie die Green Claims Directive.
Wer Green Claims richtig formulieren will, muss also unterschiedliche Rechtsgrundlagen beachten. Abhängig vom jeweiligen Anwendungsfall müssen außerdem weitere praktische Fragen mitbedacht werden. Zum Beispiel gibt es bestimmte Themen, die auf der Veranlagungsseite wichtig sind (Stichwort: Offenlegungs-VO/SFDR) und andere Themen, die auf der Finanzierungsseite wichtig sind (Stichwort: Green Loans).
Bei dem forum „Green Claims & Green Washing“ werden Alexandra Ciarnau und Christian Richter-Schöller von DORDA Rechtsanwälte folgende Themen besprechen:
Damit Sie noch während des Vortrags mit der Umsetzung des Green Claim Checks beginnen können, werden die Vortragenden auch eine Checklist mitbringen.
Anmeldungen zu dem forum „Greeen Claims & Green Washing“ sind bis Freitag, den 29. November 2024,
direkt über unsere Website möglich.
Gerne können Sie uns bis zum 29.11.2024 auch konkrete inhaltliche Fragen übermitteln (nemeskal@bankenverband.at), auf die die Vortragenden dann bei der Veranstaltung näher eingehen können.
Das forum „Green Claims & Green Washing“ ist grundsätzlich als Präsenzveranstaltung konzipiert.
Für den Fall, dass Ihnen eine Teilnahme vor Ort nicht möglich ist, stellen wir Ihnen gerne einen Einwahllink zur Verfügung. Bitte geben Sie in diesem Fall bei Ihrer Anmeldung bei Notizen „virtuelle Teilnahme“ an.
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Mag. Simone Nemeskal
6. Dezember 2024
10:00–12:00 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
Großer Sitzungssaal (2. Stock, Zimmer 257),
Börsegasse 11, 1010 Wien
Bodenversiegelung ist in Österreich ein großes Thema. Doch welchen Wert hat eine Fläche neben dem Grundstückspreis und wie kann eine Bank die Flächeninanspruchnahme ihres Portfolios messen und steuern?
Die zunehmende Verbauung von Böden zählt zu den größten Umweltproblemen in Österreich. Der Umgang mit der nicht erneuerbaren Ressource Boden rückt zunehmend in den Fokus von Aufsichtsbehörden und Offenlegungspflichten. Bisher fehlten jedoch sinnvolle KPIs, die die finanzierte Flächeninanspruchnahme messen und steuern können – und dabei auch für ganze Portfolios geeignet sind. Dieses Defizit wird nun durch ein im Rahmen des StartClim 2023-Projekts "Indikator Finanzierte Flächeninanspruchnahme" entwickeltes Tool geschlossen.
Wie Sie damit Ihre (finanzierte) Flächeninanspruchnahme besser verstehen und effektiv steuern können, erfahren Sie bei unserem forum.
Als Vortragende dürfen wir bei dem forum folgende Personen begrüßen:
Das forum "Flächeninanspruchnahme messbar machen" wird als virtuelle Veranstaltung via MS Teams abgehalten. Der Teilnahmelink wird zeitnah vor der Veranstaltung an die angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer versandt.
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Mag. Simone Nemeskal
3. April 2025
10:00–11:30 Uhr
ONLINE!
(MS-Teams-Link wird 1-2 Tage vor Veranstaltungsbeginn an alle Teilnehmer:Innen gesondert ausgesendet)
Wir freuen uns, Sie zum forum „KI-Governance – Ihr Fahrplan für die AI Act-Umsetzung“ mit RA Dr. Axel Anderl, LL.M. und RA Mag. Alexandra Ciarnau von DORDA Rechtsanwälte GmbH in den Bankenverband einladen zu können.
Vortragende:
Wir ersuchen um Anmeldung bis
Das forum ist als Präsenzveranstaltung geplant. Sollte ein Bedarf an einer virtuellen Teilnahme bestehen, ersuchen wir Sie höflich, dies bei Ihrer Anmeldung zu vermerken.
Sollten bereits im Vorfeld konkrete inhaltliche Fragestellungen bestehen, die Ihres Erachtens jedenfalls im Rahmen des forums erörtert und diskutiert werden sollten, ersuchen wir diese bis Freitag, den 11. Oktober 2024 an grond@bankenverband.at zu übermitteln.
Für weitere Rückfragen zur forum Veranstaltung stehen wir gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Anmeldung!
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Dr. Valeska Grond-Szucsich LL.M.
15. Oktober 2024
10:00–11:30 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
Börsegasse 11
2. Stock, Zimmer 257 (Großer Sitzungssaal)
1010 Wien
(reine Präsenzveranstaltung)
Wir freuen uns, Sie zu unserer zweiten forum-Veranstaltung zu Praxisfragen rund um die Instant Payments – Verordnung mit Herrn Oliver Bayer, Payments Experte, einzuladen.
Die Verordnung 2024/886 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 und der Richtlinien 98/26/EG und (EU) 2015/2366 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro wurde im Amtsblatt der EU vom 19. März 2024 kundgemacht. Die Verordnung trat am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und der damit verbundene Fristenlauf beginnt. Die Kommission hat Q&As zur Verordnung veröffentlicht.
Das forum ist die Folgeveranstaltung zu unserem forum Instant Payments vom 10. September 2024. Im Fokus steht die Diskussion der von Ihnen vorab eingebrachten Fragen. Bitte schicken Sie Ihre Fragen an den Vortragenden bis Dienstag, den 3. Dezember 2024 direkt an ernegger@bankenverband.at oder grond@bankenverband.at.
Sie haben die Möglichkeit zum persönlichen Austausch vor Ort. Die Veranstaltung wird hybrid abgehalten.
Bitte melden Sie sich bis 8. Dezember 2024 direkt über unsere Website an unter Angabe der Form der Teilnahme an.
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Dr. Valeska Grond-Szucsich LL.M.
10. Dezember 2024
09:00–11:00 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
1010 Wien, Börsegasse 11,
2. Stock, Zi. 257 (Großer Sitzungssaal)
Die geplante EU-Verordnung über den Zugang zu Finanzdaten (Financial Data Access, kurz FIDAR) markiert einen Meilenstein in der Weiterentwicklung von Open Banking hin zu Open Finance. Ziel des Entwurfs ist es, den sicheren und kontrollierten Zugang zu Kundendaten zu standardisieren und damit die Grundlage für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Finanzsektor zu schaffen.
Mit dem forum soll ein Überblick über die wichtigsten Inhalte der geplanten Verordnung und dem Verfahrensstand geboten werden, um die Grundlage zu geben, sich bereits jetzt mit den Anforderungen von FIDAR auseinanderzusetzen. Das forum wird gemeinsam mit Accenture Österreich (Vortragende Natalie Staniewicz und Stefan Heftberger) abgehalten.
Sie haben die Möglichkeit zum persönlichen Austausch vor Ort oder einer virtuellen Teilnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Mag. Michael Ernegger
5. Dezember 2024
10:00–12:00 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
Börsegasse 11
2. Stock, Zimmer 257 (Großer Sitzungssaal)
1010 Wien