Information ist nicht alles – aber sie verschafft einen Vorsprung. Vor allem dann, wenn sie aktuell, am Punkt und fachlich fundiert ist. Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden: online, telefonisch und persönlich.
Information ist nicht alles – aber sie verschafft einen Vorsprung. Vor allem dann, wenn sie aktuell, am Punkt und fachlich fundiert ist. Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden: online, telefonisch und persönlich.
„focus“ bietet einen Gesamtüberblick zu laufenden Begutachtungsverfahren regulatorischer Vorhaben und weiteren aktuelle Themen.
Der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren stellt für Institute eine große Herausforderung dar. Mit diesem focus möchten wir Ihnen einen Überblick über diverse nützliche Publikationen (wie etwa Leitlinien, Berichte, Methoden,...) und Tools rund um das Thema ESG-Risiken und -Faktoren geben.
Der EU Aktionsplan zu Sustainable Finance sieht unter anderem die Schaffung einer einheitlichen Begrifflichkeit „Taxonomie“ vor.
Im Zusammenhang mit dem Aktionsplan der EU-Kommission zu Sustainable Finance (auch Action plan on Financing Sustainable Growth) schlug die EU-Kommission auch Änderungen in den delegierten Rechtsakten zur MiFID II und IDD vor
Die vorgeschlagene Verordnung (Regulation on disclosures relating to sustainable investments and sustainability risks and amending Directive (EU) 2016/2341) soll für Kohärenz und Klarheit darüber sorgen, wie Finanzmarktteilnehmer (wie etwa Kreditinstitute, Vermögensverwalter, Versicherungen, Pensionsfonds) ESG-Faktoren in ihrem Investitionsentscheidungsprozess berücksichtigen.
Geldwäscheprävention: Gesetzesvorhaben der EU-Kommission mit 3 Verordnungen und einer Richtlinie zur Neugestaltung der Geldwäschebekämpfung
Die Aktionärsrechte-Richtlinie (Shareholder Rights Directive – SHRD) zielt darauf ab, börsennotierten Gesellschaften die direkte Kommunikation mit ihren Aktionären zu erleichtern und die Übermittlung von Informationen vom Emittenten über Intermediäre zum Aktionär und retour zu verbessern.
Rechtliche und technische Unterlagen und Spezifikationen für die Meldungen gemäß KontRegG und KapMeldeG
Die neue Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) ersetzt und ergänzt die ursprüngliche Zahlungsdienstrichtlinie aus dem Jahre 2007 die EU-weit den Rechtsrahmen für Zahlungsdienstleistungen festlegt.
Mit dem VZKG wird die EU-Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (EU-Zahlungskontorichtlinie) umgesetzt werden.
Mit der Richtlinie hat die EU einerseits auf die terroristische Bedrohung und den zugrundeliegenden Geldströmen reagiert sowie andererseits die Bemühungen um verbesserte Transparenz im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Eigentümern verstärkt. Neu aufgenommen wurden Bestimmungen zu virtuellen Währungen.
Mit der 4. EU-Geldwäscherichtlinie werden die Empfehlungen der FATF zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU umgesetzt
Corona im focus: Hier finden Sie laufend aktualisiert einen Gesamtüberblick über bankrelevante regulatorische Maßnahmen nationaler und europäischer Aufsichtsbehörden, Zentralbanken und Regulatoren sowie Links zu wesentlichen Informationsplattformen im Zusammenhang mit der Coronakrise.
„factum“ ist eine vierteljährliche Publikation zu aktuellen Entwicklungen auf dem Bankensektor.
„forum“ ist die Veranstaltungsreihe des Bankenverbandes zum persönlichen Informations- und Erfahrungsaustausch.
Verordnung Financial Data Access (FIDAR). Welche Vorbereitungen können getroffen werden - Inhalte und Ausblick.
5. Dezember 2024Der Fokus liegt auf Praxisfragen zur Instant Payments-Verordnung, beantwortet anhand der Instant Payments-Verordnung und den von der Kommission veröffentlichen Q&As.
10. Dezember 2024CO2-neutral? Nachhaltig? Positiver Impact?
6. Dezember 2024Fit für die erste AI Act-Umsetzungsfrist im Februar 2025? Erfahren Sie, wie Sie im Unternehmen KI-Compliance koordinieren und ein verantwortungsvolles KI-Ökosystem aufbauen können.
15. Oktober 2024Folgetermin zur Diskussion von Umsetzungsfragen zum Barrierefreiheitsgesetz im Rahmen der bankenverbandsinternen Arbeitsgruppe
19. Dezember 2024Mit DORA wird die digitale Betriebsstabilität und Sicherheit der Netzwerk- und Informationssysteme des europäischen Finanzdienstleistungssektors gestärkt.
2. Oktober 2024Folgetermin zur Diskussion von Umsetzungsfragen zum Barrierefreiheitsgesetz im Rahmen der bankenverbandsinternen Arbeitsgruppe
30. September 2024Der risikobasierte Ansatz in der Praxis
13. November 2024Die geplante EU-Verordnung über den Zugang zu Finanzdaten (Financial Data Access, kurz FIDAR) markiert einen Meilenstein in der Weiterentwicklung von Open Banking hin zu Open Finance. Ziel des Entwurfs ist es, den sicheren und kontrollierten Zugang zu Kundendaten zu standardisieren und damit die Grundlage für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Finanzsektor zu schaffen.
Mit dem forum soll ein Überblick über die wichtigsten Inhalte der geplanten Verordnung und dem Verfahrensstand geboten werden, um die Grundlage zu geben, sich bereits jetzt mit den Anforderungen von FIDAR auseinanderzusetzen. Das forum wird gemeinsam mit Accenture Österreich (Vortragende Natalie Staniewicz und Stefan Heftberger) abgehalten.
Sie haben die Möglichkeit zum persönlichen Austausch vor Ort oder einer virtuellen Teilnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Mag. Michael Ernegger
5. Dezember 2024
10:00–12:00 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
Börsegasse 11
2. Stock, Zimmer 257 (Großer Sitzungssaal)
1010 Wien
Wir freuen uns, Sie zu unserer zweiten forum-Veranstaltung zu Praxisfragen rund um die Instant Payments – Verordnung mit Herrn Oliver Bayer, Payments Experte, einzuladen.
Die Verordnung 2024/886 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 und der Richtlinien 98/26/EG und (EU) 2015/2366 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro wurde im Amtsblatt der EU vom 19. März 2024 kundgemacht. Die Verordnung trat am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und der damit verbundene Fristenlauf beginnt. Die Kommission hat Q&As zur Verordnung veröffentlicht.
Das forum ist die Folgeveranstaltung zu unserem forum Instant Payments vom 10. September 2024. Im Fokus steht die Diskussion der von Ihnen vorab eingebrachten Fragen. Bitte schicken Sie Ihre Fragen an den Vortragenden bis Dienstag, den 3. Dezember 2024 direkt an ernegger@bankenverband.at oder grond@bankenverband.at.
Sie haben die Möglichkeit zum persönlichen Austausch vor Ort. Die Veranstaltung wird hybrid abgehalten.
Bitte melden Sie sich bis 8. Dezember 2024 direkt über unsere Website an unter Angabe der Form der Teilnahme an.
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Dr. Valeska Grond-Szucsich LL.M.
10. Dezember 2024
09:00–11:00 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
1010 Wien, Börsegasse 11,
2. Stock, Zi. 257 (Großer Sitzungssaal)
Welche Begriffe darf man bei Produkten oder Informationen noch verwenden und wo ist Vorsicht geboten.
Die österreichische Rechtsprechung zu Green Washing ist vielfältig – und streng. Dazu kommen brandneue unionsrechtliche Sonderregeln: Manche sind sektorspezifisch, wie die ESMA-Guidelines zu ESG-Bezeichnungen in Fondsnamen, andere treffen alle (darunter auch Banken), wie die Green Claims Directive.
Wer Green Claims richtig formulieren will, muss also unterschiedliche Rechtsgrundlagen beachten. Abhängig vom jeweiligen Anwendungsfall müssen außerdem weitere praktische Fragen mitbedacht werden. Zum Beispiel gibt es bestimmte Themen, die auf der Veranlagungsseite wichtig sind (Stichwort: Offenlegungs-VO/SFDR) und andere Themen, die auf der Finanzierungsseite wichtig sind (Stichwort: Green Loans).
Bei dem forum „Green Claims & Green Washing“ werden Alexandra Ciarnau und Christian Richter-Schöller von DORDA Rechtsanwälte folgende Themen besprechen:
Damit Sie noch während des Vortrags mit der Umsetzung des Green Claim Checks beginnen können, werden die Vortragenden auch eine Checklist mitbringen.
Anmeldungen zu dem forum „Greeen Claims & Green Washing“ sind bis Freitag, den 29. November 2024,
direkt über unsere Website möglich.
Gerne können Sie uns bis zum 29.11.2024 auch konkrete inhaltliche Fragen übermitteln (nemeskal@bankenverband.at), auf die die Vortragenden dann bei der Veranstaltung näher eingehen können.
Das forum „Green Claims & Green Washing“ ist grundsätzlich als Präsenzveranstaltung konzipiert.
Für den Fall, dass Ihnen eine Teilnahme vor Ort nicht möglich ist, stellen wir Ihnen gerne einen Einwahllink zur Verfügung. Bitte geben Sie in diesem Fall bei Ihrer Anmeldung bei Notizen „virtuelle Teilnahme“ an.
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Mag. Simone Nemeskal
6. Dezember 2024
10:00–12:00 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
Großer Sitzungssaal (2. Stock, Zimmer 257),
Börsegasse 11, 1010 Wien
Wir freuen uns, Sie zum forum „KI-Governance – Ihr Fahrplan für die AI Act-Umsetzung“ mit RA Dr. Axel Anderl, LL.M. und RA Mag. Alexandra Ciarnau von DORDA Rechtsanwälte GmbH in den Bankenverband einladen zu können.
Vortragende:
Wir ersuchen um Anmeldung bis
Das forum ist als Präsenzveranstaltung geplant. Sollte ein Bedarf an einer virtuellen Teilnahme bestehen, ersuchen wir Sie höflich, dies bei Ihrer Anmeldung zu vermerken.
Sollten bereits im Vorfeld konkrete inhaltliche Fragestellungen bestehen, die Ihres Erachtens jedenfalls im Rahmen des forums erörtert und diskutiert werden sollten, ersuchen wir diese bis Freitag, den 11. Oktober 2024 an grond@bankenverband.at zu übermitteln.
Für weitere Rückfragen zur forum Veranstaltung stehen wir gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Anmeldung!
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Dr. Valeska Grond-Szucsich LL.M.
15. Oktober 2024
10:00–11:30 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
Börsegasse 11
2. Stock, Zimmer 257 (Großer Sitzungssaal)
1010 Wien
(reine Präsenzveranstaltung)
Aufgrund der Neuigkeiten und des oft geäußerten Wunsches laden wir Sie hiermit kurzfristig zum forum „6. Meeting der bankenverbandsinternen Arbeitsgruppe zur Klärung operativer Fragen bei der Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes“ ein.
Themen:
Bitte melden Sie sich direkt über die Homepage an.
19. Dezember 2024
10:00–12:00 Uhr
Online (MS-Teams Link wird zeitgerecht ausgeschickt)
Im Rahmen des follow-up forum zu DORA liegt der Fokus auf den sukzessive veröffentlichten technischen Standards, den rechtlichen Unklarheiten und „Painpoints“ sowie dem DORA-VG.
Zusammen mit Binder Grösswang und Certitude Consulting möchte der Bankenverband seine Mitglieder auf die wesentlichen Herausforderungen der DORA vorbereiten und lädt Sie zu unserem follow-up forum „Digital Operational Resilience Act“ (DORA) ein.
Bei diesem Forum liegt der Schwerpunkt auf den nunmehr sukzessive veröffentlichten technischen Standards gemäß DORA-VO, den rechtlichen Unklarheiten, welche sich aus den Umsetzungsprojekten ergeben haben sowie dem DORA-VG.
Vortragende:
Dr. Stephan Heckenthaler, LL.M. (NYU), ist Rechtsanwalt und Partner im Banking & Finance Team von Binder Grösswang.
Er verfügt über umfassende Erfahrung in der Beratung von nationalen und internationalen Banken, Finanzinstituten sowie FinTechs zu den wachsenden regulatorischen Anforderungen. Zu seinen Beratungsschwerpunkten gehört das gesamt Bank- und Finanzaufsichtsrecht.
DI Markus Hefler, BSc, ist als Managing Director bei Certitude Consulting GmbH für den Bereich Governance, Risk und Compliance verantwortlich. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der IT, davon rund 15 Jahre in Führungspositionen im Bereich Information Security, Data Privacy, IT-Audit & Data Governance im Bankensektor. Seine langjährige praktischer Erfahrung wird mit akademischen Ausbildungen und zahlreichen Zertifizierungen im Bereich der Informationstechnologie untermauert.
Nachfolgend finden Sie die Agenda der Veranstaltung:
Teil I – Binder Grösswang
Zentrale Handlungsfelder aus rechtlicher Sicht: Was gilt es aus rechtlicher Sicht besonders bei der DORA-Umsetzung zu beachten?
Dabei werden wir u.a. auf die Anforderungen an Verträge mit IT-Dienstleistern eingehen und erörtern, welcher Änderungsbedarf sich für die vertragliche Dokumentation und das Auslagerungsmanagement ergibt. Darüber hinaus werden auch das DORA-VG und die vorgesehenen Strafbestimmungen im Falle von Verstößen gegen die DORA dargestellt.
Teil II – Certitude Consulting
Herausforderungen bei der Umsetzung der DORA: Welche Fallstricke wurden bislang identifiziert und welche Lösungswege existieren.
Hierbei wird insbesondere auf die Umsetzung der Meldeverpflichtungen von schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfällen und dem IKT-Drittparteien Risikomanagement eingegangen
Das forum ist als Präsenzveranstaltung geplant. Sollte ein Bedarf an einer virtuellen Teilnahme bestehen, ersuchen wir dies bei Ihrer Anmeldung zu vermerken.
Im Anschluss an das forum dürfen wir Sie zu einem informellen Ausklang bei einem kleinen Imbiss einladen.
Anmeldungen zu dem forum sind direkt über unsere Website möglich. Wir ersuchen um Anmeldung bis Montag, den 30. September 2024.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
2. Oktober 2024
10:00–12:30 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
Großer Sitzungssaal (2. Stock, Zimmer 257),
Börsegasse 11, 1010 Wien
Wir laden Sie hiermit zum forum „5. Meeting der bankenverbandsinternen Arbeitsgruppe zur Klärung operativer Fragen bei der Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes“ ein.
Agenda:
Bitte melden Sie sich bis Freitag, den 27. September 2024 direkt über die Homepage an.
Gerne können Sie vorab Fragestellungen, gewünschte Diskussionsthemen, etc per Mail an grond@bankenverband.at senden.
30. September 2024
10:00–12:00 Uhr
MS-Teams
RA Dr. Thomas Seeber stellt vor, wie der risikobasierte Ansatz der KI-Verordnung in der Praxis umgesetzt wird und welche Anwendungsfälle von KI in der DACH-Region nennenswert sind.
Die KI-VO harmonisiert Vorschriften betreffend das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Verwendung von KI innerhalb der EU; für die Einteilung von KI-Systemen wurde der risikobasierte Ansatz gewählt, dessen Umsetzung die Rechtsunterworfenen vor ziemlich große Herausforderungen stellt. Banken kennen diesen Ansatz bereits aus dem AML-Regime.
Gemäß risikobasiertem Ansatz müssen KI-Systeme auf Basis des von ihnen ausgehenden Risikos in Risikoklassen eingeordnet werden. Demnach geht von einigen KI-System ein Risiko aus, das nach der Einschätzung des europäischen Gesetzgebers als inakzeptabel anzusehen ist. Strenge Vorgaben gelten für KI-Systeme mit hohem Risiko, um die von ihnen ausgehenden Risiken zu verringern und dadurch einen vertrauenswürdigen Einsatz von KI zu ermöglichen.
Vortragender:
Dr. Thomas SEEBER, Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte GmbH
Bei diesem Frühstücksevent wird ein Überblick über die wichtigsten Aspekte der KI-VO und Anwendungsfälle in der Praxis gegeben und diskutiert, insbesondere liegt der Fokus auf folgenden Themen:
Im Vorfeld zum Vortrag laden wir gemeinsam mit Stadler Völkel Rechtsanwälte GmbH zu einem Frühstück und informellen Get together ein.
Wir ersuchen um Anmeldung bis spätestens Montag, den 11. November 2024. (Reine PRÄSENZVERANSTALTUNG!)
Sollten bereits im Vorfeld konkrete inhaltliche Fragestellungen bestehen, die Ihres Erachtens jedenfalls im Rahmen des forums erörtert und diskutiert werden sollten, ersuchen wir diese bis spätestens Montag, den 11. November 2024 an punkl@bankenverband.at zu übermitteln.
Für weitere Rückfragen zur forum Veranstaltung stehen wir gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung!
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Stefan Punkl
13. November 2024
08:30–10:30 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
1010 Wien, Börsegasse 11,
Großer Sitzungssaal
2. Stock, Zi. 257