Information ist nicht alles – aber sie verschafft einen Vorsprung. Vor allem dann, wenn sie aktuell, am Punkt und fachlich fundiert ist. Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden: online, telefonisch und persönlich.
„focus“ bietet einen Gesamtüberblick zu laufenden Begutachtungsverfahren regulatorischer Vorhaben und weiteren aktuelle Themen.
Geldwäscheprävention: Gesetzesvorhaben der EU-Kommission mit 3 Verordnungen und einer Richtlinie zur Neugestaltung der Geldwäschebekämpfung
Der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren stellt für Institute eine große Herausforderung dar. Mit diesem focus möchten wir Ihnen einen Überblick über diverse nützliche Publikationen (wie etwa Leitlinien, Berichte, Methoden,...) und Tools rund um das Thema ESG-Risiken und -Faktoren geben.
Der EU Aktionsplan zu Sustainable Finance sieht unter anderem die Schaffung einer einheitlichen Begrifflichkeit „Taxonomie“ vor.
Im Zusammenhang mit dem Aktionsplan der EU-Kommission zu Sustainable Finance (auch Action plan on Financing Sustainable Growth) schlug die EU-Kommission auch Änderungen in den delegierten Rechtsakten zur MiFID II und IDD vor
Die vorgeschlagene Verordnung (Regulation on disclosures relating to sustainable investments and sustainability risks and amending Directive (EU) 2016/2341) soll für Kohärenz und Klarheit darüber sorgen, wie Finanzmarktteilnehmer (wie etwa Kreditinstitute, Vermögensverwalter, Versicherungen, Pensionsfonds) ESG-Faktoren in ihrem Investitionsentscheidungsprozess berücksichtigen.
Die Aktionärsrechte-Richtlinie (Shareholder Rights Directive – SHRD) zielt darauf ab, börsennotierten Gesellschaften die direkte Kommunikation mit ihren Aktionären zu erleichtern und die Übermittlung von Informationen vom Emittenten über Intermediäre zum Aktionär und retour zu verbessern.
Rechtliche und technische Unterlagen und Spezifikationen für die Meldungen gemäß KontRegG und KapMeldeG
Die neue Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) ersetzt und ergänzt die ursprüngliche Zahlungsdienstrichtlinie aus dem Jahre 2007 die EU-weit den Rechtsrahmen für Zahlungsdienstleistungen festlegt.
Mit dem VZKG wird die EU-Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (EU-Zahlungskontorichtlinie) umgesetzt werden.
Mit der Richtlinie hat die EU einerseits auf die terroristische Bedrohung und den zugrundeliegenden Geldströmen reagiert sowie andererseits die Bemühungen um verbesserte Transparenz im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Eigentümern verstärkt. Neu aufgenommen wurden Bestimmungen zu virtuellen Währungen.
Mit der 4. EU-Geldwäscherichtlinie werden die Empfehlungen der FATF zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU umgesetzt
Corona im focus: Hier finden Sie laufend aktualisiert einen Gesamtüberblick über bankrelevante regulatorische Maßnahmen nationaler und europäischer Aufsichtsbehörden, Zentralbanken und Regulatoren sowie Links zu wesentlichen Informationsplattformen im Zusammenhang mit der Coronakrise.
„factum“ ist eine vierteljährliche Publikation zu aktuellen Entwicklungen auf dem Bankensektor.
„forum“ ist die Veranstaltungsreihe des Bankenverbandes zum persönlichen Informations- und Erfahrungsaustausch.
Mit DORA wird die digitale Betriebsstabilität und Sicherheit der Netzwerk- und Informationssysteme des europäischen Finanzdienstleistungssektors gestärkt.
2. Oktober 2024Der risikobasierte Ansatz in der Praxis
18. September 2024Praxisfragen zu Instant Payments beantwortet anhand der Instant Payments-Verordnung und den von der Kommission veröffentlichen Q&As
10. September 2024Strategische Grundsatzüberlegungen und aufsichtliche Erkenntnisse
31. Juli 2024Money Mindset, finanzielle Absicherung & Co
5. Oktober 2023Folgetermin zur Diskussion von Umsetzungsfragen zum Barrierefreiheitsgesetz im Rahmen der bankenverbandsinternen Arbeitsgruppe
27. Mai 2024Was sind die Knackpunkte in der Praxis? (2 Module)
26. Juni 2024Einladung zu Diskussion und Austausch zur barrierefreien Erbringung von Bankdienstleistungen für Seniorinnen und Senioren
19. Juni 2024Im Rahmen des follow-up forum zu DORA liegt der Fokus auf den sukzessive veröffentlichten technischen Standards, den rechtlichen Unklarheiten und „Painpoints“ sowie dem DORA-VG.
Zusammen mit Binder Grösswang und Certitude Consulting möchte der Bankenverband seine Mitglieder auf die wesentlichen Herausforderungen der DORA vorbereiten und lädt Sie zu unserem follow-up forum „Digital Operational Resilience Act“ (DORA) ein.
Bei diesem Forum liegt der Schwerpunkt auf den nunmehr sukzessive veröffentlichten technischen Standards gemäß DORA-VO, den rechtlichen Unklarheiten, welche sich aus den Umsetzungsprojekten ergeben haben sowie dem DORA-VG.
Vortragende:
Dr. Stephan Heckenthaler, LL.M. (NYU), ist Rechtsanwalt und Partner im Banking & Finance Team von Binder Grösswang.
Er verfügt über umfassende Erfahrung in der Beratung von nationalen und internationalen Banken, Finanzinstituten sowie FinTechs zu den wachsenden regulatorischen Anforderungen. Zu seinen Beratungsschwerpunkten gehört das gesamt Bank- und Finanzaufsichtsrecht.
DI Markus Hefler, BSc, ist als Managing Director bei Certitude Consulting GmbH für den Bereich Governance, Risk und Compliance verantwortlich. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der IT, davon rund 15 Jahre in Führungspositionen im Bereich Information Security, Data Privacy, IT-Audit & Data Governance im Bankensektor. Seine langjährige praktischer Erfahrung wird mit akademischen Ausbildungen und zahlreichen Zertifizierungen im Bereich der Informationstechnologie untermauert.
Nachfolgend finden Sie die Agenda der Veranstaltung:
Teil I – Binder Grösswang
Zentrale Handlungsfelder aus rechtlicher Sicht: Was gilt es aus rechtlicher Sicht besonders bei der DORA-Umsetzung zu beachten?
Dabei werden wir u.a. auf die Anforderungen an Verträge mit IT-Dienstleistern eingehen und erörtern, welcher Änderungsbedarf sich für die vertragliche Dokumentation und das Auslagerungsmanagement ergibt. Darüber hinaus werden auch das DORA-VG und die vorgesehenen Strafbestimmungen im Falle von Verstößen gegen die DORA dargestellt.
Teil II – Certitude Consulting
Herausforderungen bei der Umsetzung der DORA: Welche Fallstricke wurden bislang identifiziert und welche Lösungswege existieren.
Hierbei wird insbesondere auf die Umsetzung der Meldeverpflichtungen von schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfällen und dem IKT-Drittparteien Risikomanagement eingegangen
Das forum ist als Präsenzveranstaltung geplant. Sollte ein Bedarf an einer virtuellen Teilnahme bestehen, ersuchen wir dies bei Ihrer Anmeldung zu vermerken.
Im Anschluss an das forum dürfen wir Sie zu einem informellen Ausklang bei einem kleinen Imbiss einladen.
Anmeldungen zu dem forum sind direkt über unsere Website möglich. Wir ersuchen um Anmeldung bis Mittwoch, den 25. September 2024.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
2. Oktober 2024
10:00–12:30 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
Großer Sitzungssaal (2. Stock, Zimmer 257),
Börsegasse 11, 1010 Wien
RA Dr. Thomas Seeber stellt vor, wie der risikobasierte Ansatz der KI-Verordnung in der Praxis umgesetzt wird und welche Anwendungsfälle von KI in der DACH-Region nennenswert sind.
Die KI-VO harmonisiert Vorschriften betreffend das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Verwendung von KI innerhalb der EU; für die Einteilung von KI-Systemen wurde der risikobasierte Ansatz gewählt, dessen Umsetzung die Rechtsunterworfenen vor ziemlich große Herausforderungen stellt. Banken kennen diesen Ansatz bereits aus dem AML-Regime.
Gemäß risikobasiertem Ansatz müssen KI-Systeme auf Basis des von ihnen ausgehenden Risikos in Risikoklassen eingeordnet werden. Demnach geht von einigen KI-System ein Risiko aus, das nach der Einschätzung des europäischen Gesetzgebers als inakzeptabel anzusehen ist. Strenge Vorgaben gelten für KI-Systeme mit hohem Risiko, um die von ihnen ausgehenden Risiken zu verringern und dadurch einen vertrauenswürdigen Einsatz von KI zu ermöglichen.
Vortragender:
Dr. Thomas SEEBER, Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte GmbH
Bei diesem Frühstücksevent wird ein Überblick über die wichtigsten Aspekte der KI-VO und Anwendungsfälle in der Praxis gegeben und diskutiert, insbesondere liegt der Fokus auf folgenden Themen:
Im Vorfeld zu dem Vortrag laden wir gemeinsam mit Stadler Völkel Rechtsanwälte GmbH zu einem Frühstück und informellen Get together ein.
Anmeldungen sind direkt über unsere Website möglich. Wir ersuchen um Anmeldung bis
Das Frühstücksevent forum „KI- Verordnung: Neuerungen und Anwendungsfälle in der Praxis“ ist als Präsenzveranstaltung geplant. Sollte ein Bedarf an einer virtuellen Teilnahme bestehen, ersuchen wir dies bei Ihrer Anmeldung zu vermerken.
Sollten bereits im Vorfeld konkrete inhaltliche Fragestellungen bestehen, die Ihres Erachtens jedenfalls im Rahmen des forums erörtert und diskutiert werden sollten, ersuchen wir diese bis Mittwoch, den 11. September 2024 an Punkl@bankenverband.at zu übermitteln.
Für weitere Rückfragen zur forum Veranstaltung stehen wir gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Anmeldung!
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Mag. Stefan Punkl
18. September 2024
08:00–10:30 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
1010 Wien, Börsegasse 11,
Großer Sitzungssaal
2. Stock, Zi. 257
Wir freuen uns, Sie zu unserer forum-Veranstaltung Instant Payments – Verordnung mit Herrn Oliver Bayer, Payments Experte, einzuladen.
Die Verordnung 2024/886 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 und der Richtlinien 98/26/EG und (EU) 2015/2366 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro wurde im Amtsblatt der EU vom 19. März 2024 kundgemacht. Die Verordnung trat am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und der damit verbundene Fristenlauf beginnt. Die Kommission hat Q&As zur Verordnung IP veröffentlicht.
Nach der Präsentation der wichtigsten Inhalte der Instant Payments – Verordnung legt der Vortragende den Fokus auf die von der Kommission veröffentlichen Q&As und ihre praktische Bedeutung. Im Anschluss findet eine Diskussion und die Möglichkeit zum persönlichen Austausch für die Teilnehmer vor Ort statt. Die Veranstaltung wird hybrid abgehalten.
Nach Vortrag und Diskussion dürfen wir Sie zu einem kleinen Imbiss einladen.
Bitte melden Sie sich direkt bis 2 Tage vorher über unsere Website an unter Angabe der Form der Teilnahme.
Sie haben die Möglichkeit, bis 4. September Fragen einzumelden. Bitte schicken Sie diese direkt an ernegger@bankenverband.at oder grond@bankenverband.at
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Mag. Michael Ernegger und Dr. Valeska Grond-Szucsich LL.M.
10. September 2024
10:00–11:30 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
1010 Wien, Börsegasse 11,
Großer Sitzungssaal
2. Stock, Zi. 257
Wir dürfen Sie zu einer forum-Veranstaltung zu strategischen Überlegungen für die Umsetzung der DORA einladen. Anmeldungen bitte bis zum 26. Juli 2024 unter Angabe der Form der Teilnahme direkt auf unserer Website vornehmen.
Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Geschäftsleiter und Aufsichtsräte.
Anhand eines vom Bankenverband entwickelten Strukturdokuments sollen die wesentlichen Elemente für eine Strategie zur Umsetzung der DORA (Zielsetzung, Bedeutung und Eingliederung in das Risikomanagement, Auslagerungsthematik, Erkenntnisse aus dem aufsichtlichen Workshop etc.) mit praktikablen Umsetzungshinweisen erläutert und begründet werden. Der Bankenverband möchte damit den Instituten vor Inkrafttreten der DORA ab 2025 die Möglichkeit geben, die bisher ausgearbeiteten Strategien und Überlegungen mit dieser Unterlage abzugleichen und verschiedene Herangehensweisen bei der Veranstaltung zu besprechen.
Im Anschluss findet eine Diskussionsrunde und die Möglichkeit zum persönlichen Austausch für die Teilnehmer vor Ort statt. Die Veranstaltung wird hybrid abgehalten.
31. Juli 2024
10:00–12:00 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
Börsegasse 11
1010 Wien
2. Stock, Zimmer 257 (großer Sitzungsaal)
Interaktiver Workshop mit Lisa Pulsinger und Beatrice Schobesberger von Moneyküre
Es wird oft über finanzielle Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern gesprochen. Der Gender-Pay-Gap und der Gender-Pension-Gap werden immer mehr zum Thema. Zum Glück. Da Frauen im Vergleich zu Männern oft weniger verdienen und andere Erwerbsbiografien haben, ist es für Frauen besonders wichtig, den Umgang mit Geld bewusst zu gestalten und die eigene finanzielle Absicherung aktiv zu verfolgen. Dazu kommt, dass sich durch die aktuelle Wirtschafts- und Zinssituation das finanzielle Umfeld stark verändert hat – was macht diese geänderte Situation mit unseren finanziellen Möglichkeiten?
Wichtig ist es, sein eigenes Money Mindset zu kennen. Wie ist das eigene Money Mindset? Wie wirkt es sich auf den Umgang mit Geld aus? Wie können/sollten Frauen sich absichern?
Vortragende:
Siehe www.anchor.fm/moneykuere
Im Anschluss an die Veranstaltung laden wir Sie zum Austausch bei uns im Bankenverband ein.
Anmeldungen können Sie bis zum 2. Oktober 2023 direkt über unsere Website vornehmen.
Achtung: da es eine Präsenzveranstaltung ist, gibt es eine begrenzte Teilnehmer*innen-Anzahl! Die Plätze werden nach dem Prinzip „first come, first served“ vergeben.
Ihre Ansprechpartnerinnen im Bankenverband:
Wir freuen uns auf Ideen, Antworten und Inspiration von unseren beiden Vortragenden, die in ihrem Podcast Moneyküre regelmäßig heiße Finanz-Eisen anpacken.
Übrigens: Moneyküre war am 02 September 2023 im Kurier: https://kurier.at/wirtschaft/karriere/frauen-und-finanzen-warum-ihnen-das-sparkonto-zum-verhaengnis-wird/402578267
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Dr. Valeska Grond-Szucsich LL.M. und Mag. Doris Zingl, M.B.L.
5. Oktober 2023
09:00–11:00 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
1010 Wien, Börsegasse 11,
Großer Sitzungssaal
2. Stock, Zi. 257
Wir laden Sie hiermit zum forum „3. Meeting der bankenverbandsinternen Arbeitsgruppe zur Klärung operativer Fragen bei der Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes“ ein.
Agenda:
WCAG: Die WCAG ist eine mehrstufige Richtlinie und Anleitung für die barrierefreie Gestaltung von IT-Anwendungen. Auf der Homepage des World Wide Web Consortiums (W3C) finden Sie die aktuell gültige Version der WCAG: WCAG 2 Overview | Web Accessibility Initiative (WAI) | W3C
EN 301549: wir möchten Sie auf die diesbezügliche Information der Europäischen Kommission hinweisen: Richtlinie zur Barrierefreiheit im Internet – Normen und Harmonisierung | Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
Bitte melden Sie sich bis Freitag, den 24. Mai 2024 direkt über die Homepage an.
Gerne können Sie vorab Fragestellungen per Mail an grond@bankenverband.at senden.
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Dr. Valeska Grond-Szucsich LL.M.
27. Mai 2024
09:00–11:00 Uhr
Online (Link wird zeitgerecht übermittelt)
Neben der Taxonomiefähigkeit ist nun auch die Taxonomiekonformität für die ersten beiden Umweltziele offenzulegen. Dies erfordert einige Prüfschritte, die in der Praxis nicht immer leicht abgearbeitet werden können.
Modul 1: forum „Taxonomie in Vollanwendung“ (10 – 12 Uhr)
Die Taxonomie-VO samt ihren delegierten Rechtsakten stellt die Normunterworfenen vor so manche Herausforderung. Anders als vielleicht ursprünglich angenommen sind nicht nur die technischen Bewertungskriterien umfangreich, sondern auch die Dokumentation des „Do no significant harm“-Grundsatzes und des Mindestschutzes haben es in sich. Die Klarstellungen der Kommission zu drängenden Fragen kommen meist mit Verzögerung und erleichtern die Umsetzung nicht immer.
Die ESG Software GmbH hat vor dem Hintergrund der Entwicklung und laufenden Weiterentwicklung ihres Tools „Climcycle“ einen guten Überblick über die Probleme, die die Taxonomie in der Praxis mit sich bringt.
Bei unserem forum „Taxonomie in Vollanwendung“ wird Fabius Lenhart von ESG Software GmbH folgende Punkte näher beleuchten:
Modul 2: Austausch- und Diskussionsrunde zur CSRD/Taxonomie (12:30 – 14:30 Uhr)
Neben den regelmäßigen virtuellen Austauschrunden zur CSRD/Taxonomie möchten wir Ihnen im Anschluss an das forum auch die Möglichkeit geben sich vor Ort zu den aktuellen Problemstellungen rund um die CSRD/Taxonomie auszutauschen.
Zur Vorbereitung der Diskussionsrunde ersuchen wir um Übermittlung von konkreten Fragen bzw Diskussionspunkten bis 19. Juni 2024.
Um einen guten Rahmen für eine Diskussionsrunde zu gewährleisten, behalten wir es uns vor bei Bedarf die Teilnehmeranzahl pro Institut zu beschränken.
Zwischen Modul 1 und 2 wird es eine kurze Pause zur Stärkung geben.
Anmeldung: Anmeldungen zu dem forum (Modul 1+2) sind bis Mittwoch, den 19. Juni 2024 direkt über unsere Website möglich.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung im Kommentarfeld an, ob Sie an beiden Modulen oder nur an einem teilnehmen möchten.
Modul 1 wird hybrid angeboten. Modul 2 ist als reine Präsenzveranstaltung geplant.
Für Fragen zu der Veranstaltung stehe ich Ihnen gerne unter nemeskal@bankenverband.at oder 01/5351771-32 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Mag. Simone Nemeskal
26. Juni 2024
10:00–12:00 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
Großer Sitzungssaal (2. Stock, Zimmer 257),
Börsegasse 11, 1010 Wien
Seitens des Seniorenrates wurde kürzlich das „Recht auf ein analoges Leben“ und die Notwendigkeit der analogen Betreuung und des analogen Angebots für Pensionistinnen und Pensionisten gefordert. Neben den vielen positiven Seiten des steigenden digitalen Angebots in der Kundenbetreuung (vereinfachter Zugang, Schnelligkeit, geringere Bürokratie) wird oftmals thematisiert, dass die steigende Digitalisierung und die Reduktion des Filialnetzes zur Altersdiskriminierung führen könne, weil viele Pensionistinnen und Pensionisten Bankgeschäfte nicht digital abwickeln können oder wollen.
Das ab dem nächsten Jahr geltende Barrierefreiheitsgesetz gilt für alle Bankgeschäfte für Verbraucherinnen und Verbraucher und schreibt für digital und analog erbrachte Bankdienstleistungen vor, dass diese barrierefrei zu erbringen sind. Was bedeutet diese gesetzliche Vorgabe im Zusammenhang mit der Kundenbetreuung von Seniorinnen und Senioren.
Auf der Agenda stehen insbesondere folgende Themen:
Anmeldungen sind bis zum 17. Juni 2024 hier möglich. Sollten Sie lediglich die Möglichkeit zur Online-Teilnahme haben, ersuchen wir Sie um diesbezügliche Information in der Anmeldung.
Wir möchten einen übergreifenden fachlichen Austausch zu diesen Fragestellungen ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Verband österreichischer
Banken und Bankiers
Dr. Valeska Grond-Szucsich LL.M.
19. Juni 2024
10:00–11:30 Uhr
Verband österreichischer Banken und Bankiers
Börsegasse 11
1010 Wien
(Raum wird noch bekannt gegeben)