Mag. Simone Nemeskalzuletzt aktualisiert am 03.09.2020
Die Aktionärsrechte-Richtlinie (Shareholder Rights Directive – SHRD) zielt darauf ab, börsennotierten Gesellschaften die direkte Kommunikation mit ihren Aktionären zu erleichtern und die Übermittlung von Informationen vom Emittenten über Intermediäre zum Aktionär und retour zu verbessern.
Sie umfasst 4 Themenblöcke:
In der SHRD wird die Kommission auch zur Erlassung von einer Durchführungsverordnung zur Festlegung von Mindestanforderungen in Bezug auf die Identifizierung der Aktionäre, die Informationsübermittlung und die Erleichterung der Ausübung der Aktionärsrechte ermächtigt. Diese Durchführungsverordnung konkretisiert einige Begriffe bzw Fristen und legt gewisse Mindestanforderungen für den Austausch zwischen den beteiligten Parteien fest.
Die SHRD wurde 2017 beschlossen und ist von den Mitgliedstaaten bis Juni 2019 in nationales Recht umzusetzen.
Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt
Veröffentlichung der Durchführungsverordnung zur Festlegung der Mindestanforderungen in Bezug auf die Identifizierung der Aktionäre, die Informationsübermittlung und die Erleichterung der Ausübung der Aktionärsrechte
Umsetzungsentwurf BMF zu den ersten 2 oben angeführten Themenblöcken
Umsetzungsentwurf BMJ zu den Themenblöcken 3 + 4
BMF-Teil wird im Nationalrat eingebracht und dem Finanzausschuss zugewiesen
BMJ-Teil als selbständiger Antrag im Parlament eingebracht und dem Justizausschuss zugewiesen
Sitzung Finanzausschuss
Sitzung Justizausschuss
Beschluss im Parlament
Veröffentlichung Amtsblatt
ESMA veröffentlicht Übersicht über nationale Schwellen zur Aktionärsidentifizierung