Recht
Finanzmarkt-Geldwäschegesetz
Mag. Michael Erneggerzuletzt aktualisiert am 18.01.2017
Mit der 4. EU-Geldwäscherichtlinie werden die Empfehlungen der FATF zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU umgesetzt
Mit dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG), das die 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie umsetzt, werden die bislang im BWG und anderen Materiengesetzen enthaltenen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung für Kredit- und Finanzinstitute ersetzt und in einem einheitlichen Gesetz zusammengefasst. Eine wesentliche, durch die Richtlinie (EU) 2015/849 vorgegebene Neuerung besteht in einer Erweiterung des risikobasierten Ansatzes. Konkrete Anwendungsfälle für vereinfachte Sorgfaltspflichten sind im Gesetz nicht mehr vorgesehen und für verstärkte Sorgfaltspflichten werden nur die in der Richtlinie vorgegebenen Anwendungsfälle normiert. Stattdessen sind vereinfachte oder verstärkte Sorgfaltspflichten auf Basis der Risikoanalyse auf Unternehmensebene anzuwenden. Die FMA kann für konkrete Anwendungsfälle spezifische vereinfachte (zB Schulsparen, Sparvereine) und verstärkte Sorgfaltspflichten in einer Verordnung festlegen, wenn dies aufgrund der nationalen Gegebenheiten geboten ist. Neu und zu begrüßen ist, dass der Entwurf die Online-Identifizierung durch ein videogestütztes elektronisches Verfahren ermöglicht. Verstärkte Sorgfaltspflichten in Hinblick auf politisch exponierte Personen sind künftig auch auf inländische politisch exponierte Personen anzuwenden. Empfindlich erhöht werden, wie von der 4. EU-Geldwäscherichtlinie vorgesehen, die Verwaltungsstrafen, die die FMA für die Verletzung der Geldwäschereibekämpfungsvorschriften verhängen kann. Im Finanzmarkt-Geldwäschegesetz nicht enthalten ist das nach der 4. EU-Geldwäscherichtlinie ebenso umzusetzende Register für wirtschaftliche Eigentümer. Dieses soll mit einem eigenen Gesetz, dem Wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetz (WiEReG), geschaffen werden.
Zeitleiste
Kundmachung der RL 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
Verordnung 2015/847 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers
Aktionsplan Intensivierung Terrorismusbekämpfung
Kommissionsvorschlag Änderung 4. EU-Geldwäscherichtlinie
Entwurf FM-GwG Beschluss Ministerrat
Umsetzungsstatus
4. EU Richtlinie Bekämpfung GeldwäscheBankrecht / 3. Februar 2016
Aktionsplan der EU-Kommission zur Intensivierung der Bekämpfung der TerrorismusfinanzierungBankrecht / 6. Juli 2016
Änderungsvorschlag 4. EU GeldwäscherichtlinieBankrecht / 22. Dezember 2016
Maßnahmenpaket der EU-Kommission Bekämpfung Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Aktionsplan der EU-Kommission zur Intensivierung der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung - möglicherweise Novellierung der GW-Richtlinie