27. Mai 2019
„Die Kunden dürfen nicht entmündigt werden“
Eine deutsche Studie zur Effektivität und Effizienz der Neuregelungen von MiFID II zeigt, dass die Reform deutlich weniger Nutzenzuwachs für die Anleger bringt als sie kostet.
Die deutsche Kreditwirtschaft hat eine Auswirkungsstudie zu den MiFID II/MiFIR-Regularien bei der Universität Bochum in Auftrag gegeben. Auf Basis eines Samples von 153 Kreditinstituten und 2.852 Kunden wurde die Güte der Neuregelungen zur weiteren Verbesserung des Anlegerschutzes mithilfe eines Fragebogens untersucht.
Die Studie kommt zu folgenden Kernergebnissen:
- Die regulatorisch geforderte Vereinheitlichung führt zu weniger Flexibilität und Individualität in der Beratung. Die Entscheidung des Kunden unterstützt sie nicht.
- Die Fülle der Pflichtinformationen überfordert und verunsichert die Kunden.
- Angesichts eines steigenden Zeitaufwands sind Kunden weithin unzufrieden mit den Neuregelungen.
- Die neuen Verordnungen bedingen erhebliche direkte und indirekte Kosten sowie weitere Belastungen auf Seiten der Banken.
Auch in Österreich hat die Implementierung von MiFID II die Kreditwirtschaft mit erheblichen Kosten belastet. Die in der deutschen Studie dargestellten Kernergebnisse decken sich mit den Erfahrungen der österreichischen Banken. Der Bankenverband sieht daher einen dringenden Bedarf, die bestehenden europäischen Regelungen nachzujustieren.
Dazu Gerald Resch, Generalsekretär des Bankenverbandes:
„Anlegerschutz ist wichtig und sinnvoll. Er darf jedoch nicht dazu führen, dass Kunden entmündigt werden. Sie sollen selbst entscheiden können, ob sie die Kundeninformationen wollen oder darauf verzichten möchten.“