30. März 2020
Basel IV: Verschiebung der neuen Eigenkapitalregeln um ein Jahr
Die neuen Vorschriften sollten bereits ab 2022 gelten. Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat der Baseler Ausschuss einem Aufschub bis 2023 zugestimmt. Damit können sich jetzt die Banken ihrer Hauptaufgabe widmen und die Wirtschaft mit dringend benötigter Liquidität versorgen.
Im Dezember 2019, also noch lange vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie, hatte eine Studie des Europäischen Bankenverbandes EBF aufhorchen lassen: Sie hatte einen signifikanten Kapitalmehrbedarf für Banken von bis zu 400 Milliarden Euro durch Basel IV errechnet.
Dies hätte für die Realwirtschaft steigende Kreditkosten zur Folgen gehabt, erhebliche Einbußen beim Bruttosozialprodukt sowie eine besondere Benachteiligung privater Haushalte und KMU. Demgegenüber hätte sich lediglich eine geringe Erhöhung der Widerstandskraft der Banken ergeben.
Die bisher geplanten Basel IV-Maßnahmen hätten damit also schon in einem regulär verlaufenden konjunkturellen Umfeld zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Wirtschaft geführt. Durch COVID-19 hat sich nun eine massive Verschärfung der Situation ergeben. Der Baseler Ausschuss, der die Eigenkapitalvorschriften für die Banken festlegt, hat daher die Umsetzung der Basel IV-Aufsichtsregeln um ein Jahr verschoben. Sie sollen nach neuer Planung 2023 in Kraft treten.
„Der österreichische Bankenverband begrüßt die Verschiebung von Basel IV. Sie entlastet die Banken von zusätzlichen administrativen und organisatorischen Aufgaben. Die Ressourcen dafür werden jetzt dringend an anderen Stellen benötigt – nämlich zur Sicherung einer flächendeckenden Bargeldversorgung, eines weiterhin uneingeschränkt funktionierenden Zahlungsverkehrs und der raschen Bereitstellung von Liquidität für Unternehmen“, sagt Gerald Resch, Generalsekretär des Bankenverbandes.