Die Organe des Bankenverbandes bestehen aus dem Präsidium, dem Vorstand und der Generalversammlung.
Das Präsidium besteht aus einem Präsidenten und maximal vier Vizepräsidenten. Sie werden jeweils für die Dauer von fünf Jahren vom Vorstand gewählt. Der Präsident vertritt den Verband nach außen und führt den Vorsitz bei allen Beratungen des Verbandes.
Der Vorstand wird von der Generalversammlung für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Er leitet und überwacht die Geschäftsführung.
Die Generalversammlung besteht aus den ordentlichen Mitgliedern des Verbandes. Einmal pro Jahr findet eine ordentliche Generalversammlung statt.